Allgemeine Geschäftsbedingungen von Norbert Sommerauer (Anbieter)„Wooddreams“

Stand: 14.03.2017

 

Präambel 

Der Anbieter verkauft die von ihm angebotenen Waren ausschließlich zu den unten angeführten Bedingungen. 

 

§ 1 Geltung 

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter ausdrücklich nicht an. Im Falle einer Kollision gelten ausnahmslos die AGB des Anbieters. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Anbieter ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. 

 

§ 2 Vertragsabschluss 

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auf der Homepage des Anbieters oder in Prospekten abgebildete Produkte stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Produktinformation und um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Der Kunde ist an sein Angebot für eine angemessene, mindestens jedoch 4-wöchige Frist ab Zugang des Angebots gebunden. Erhält er bis dahin keine Auftragsbestätigung, so kann er unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche zur Erteilung der Auftragsbestätigung von seinem Angebot zurücktreten. 

 

§ 3 Rücktrittsrecht des Verbrauchers 

3.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind und welche die Vertragserklärung weder in den vom Anbieter für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können vom Vertragsantrag oder vom Vertrag bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen ihren Rücktritt erklären. 

3.2 Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 

3.3 Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Anbieter oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt. Kein Rücktrittsrecht besteht weiters bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. 

3.4 Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug 

- der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen; 

- der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. 

 

§ 4 Preise 

Alle vom Anbieter angeführten Preise sind, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich vermerkt ist, zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Euro-Preise. Transport- und Verpackungskosten sind nicht inkludiert. 

Sollten sich die Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ermäßigen oder erhöhen, wird der am Liefertag gültige Preis berechnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Kunde berechtigt, binnen 7 Tagen ab Bekanntgabe des erhöhten Preises vom Vertrag zurückzutreten 

 

§ 5 Zahlungsbedingungen 

5.1 Rechnungen sind sofort fällig, spätestens aber nach 7 Tagen zu begleichen. 

5.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens samt entgangenen Gewinn oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Diese sind bei Verbrauchern 4 % p.a., bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. 

5.3 Der Anbieter ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. 

 

§ 6 Ersatz der Betreibungskosten 

Gemäß § 458 UGB hat der Kunde, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen dem Anbieter als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu ersetzen. Für den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, ist § 1333 Abs. 2 ABGB anzuwenden, wobei die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen davon unberührt bleibt. 

 

§ 7 Annahmeverzug, Mitwirkungspflicht 

7.1 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei sich einzulagern, wofür der Kunde eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag zu bezahlen hat. Der Anbieter ist auch befugt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem Dritten einzulagern. Zugleich kann der Anbieter entweder auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig verwerten. 

7.2 Die Ausarbeitung von individuellen Angeboten, Unterlagen, Plänen und Zeichnungen, erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Den Kunden trifft insoweit eine Mitwirkungspflicht. 

 

§ 8 Liefer- und Leistungszeit 

8.1 Die Einhaltung der Liefertermine und Fristen setzt voraus, dass der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Angaben vor Auftragsbestätigung, insbesondere wenn sie mündlich gemacht wurden, sind unverbindlich. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 1 Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

8.2 Schadenersatzansprüche wegen einer Verzögerung, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 

8.3 Der Anbieter ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 

8.4 Gerät der Anbieter aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vorlieferanten liegen, in Lieferverzug, wird nicht für Verzugsschäden des Kunden gehaftet. 

 

§ 9 Toleranzen und Nachlieferungen 

9.1 Ist der Kunde kein Verbraucher, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (z.B. Maße, Farben, Struktur, etc.). 

9.2 Den Anbieter trifft, wenn das Ausmessen bzw. die Bedarfsermittlung nicht von ihm erfolgt, auch keine Warnpflicht bezüglich der Bezugsmenge. Aufgrund der Einzigartigkeit des Naturproduktes Holz übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass eine Ergänzungs- und Nachlieferung in Farbe und Muster gleichartigen Materials möglich ist. Auch für den Fall von Schäden, nötigen Ausbesserungen oder Erweiterungen der Fläche ist daher mittels Reservemenge durch den Kunden Vorsorge zu treffen. 

 

§ 10 Haftung 

10.1 Eine Haftung ist mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und Verbrauchergeschäfte. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen vereitelt oder unmöglich, so treten die Verkaufsbedingungen außer Kraft und der Anbieter ist von der Lieferpflicht entbunden. 

10.2 Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus dem Titel des Verzugs (bei Rücktritt, Nichterfüllungsschaden oder bei verspäteter Lieferung Verspätungsschaden) ausdrücklich ausgeschlossen. 

10.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch die folgen-den Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen er-schwert wird: Dazu zählen unter anderem Streiks, Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie insbesondere Brand, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Aufstand, Requisition, Beschlagnahme, Embargo, Einschränkungen des Energieverbrauches sowie fehlerhafte oder verzögerte Lieferungen durch Subunternehmer. Im Falle von höherer Gewalt hat der Anbieter den Kunden unverzüglich und schriftlich vom Eintritt und dem Ende eines solchen Umstandes in Kenntnis zu setzen. 

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt 

11.1 Alle Waren werden vom Anbieter unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist der Anbieter berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht des Anbieters hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den vom Anbieter erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

11.2 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde dem Anbieter schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen des Anbieters zahlungshalber ab. Der Kunde hat dem Anbieter auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen dem Anbieter gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und der Kunde hat diese nur im Namen des Anbieters inne. 

11.3 Forderungen gegen den Anbieter dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

§ 12 Rücktrittsrecht des Anbieters und unberechtigter Rücktritt des Kunden 

12.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat der Anbieter bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens samt entgangenem Gewinn zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 

12.2 Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, kann der Anbieter entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder wahlweise einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden samt entgangenem Gewinn begehren. 

 

§ 13 Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht 

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Anbieters auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. 

 

§ 14 Gewährleistung 

14.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern sohin 24 Monate ab Erhalt der Ware. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Mangel selbst verschuldet oder einen Schaden durch unsachgemäße Verwendung verursacht hat. Kunden, die keine Verbraucher sind, haben die eingehende Ware unverzüglich hinsichtlich Qualität und Menge zu prüfen und dem Anbieter etwaige Beschädigungen an der Verpackung, der Ware oder Mindermengen unmittelbar nach Anlieferung (binnen 12 Stunden) bekanntzugeben. Unterlässt er dies, so verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungsansprüche. Aus geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in Konstruktion, Form, Holzfarbe und/oder Massen kann der Kunde keine Ansprüche ableiten. Beschädigungen der Ware, die während oder aufgrund des Transports entstanden sind, sind vom Kunden unverzüglich dem Transportunternehmen zu melden und hat der Kunde den Schaden beim Transportunternehmen direkt geltend zu machen. 

14.2 Im B2B-Bereich beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Unternehmer gem § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Kunden, die keine Verbraucher sind, haben die eingehende Ware auf alle Funktionalitäten und etwaige Mängel zu untersuchen. Hervorkommende Mängel hat der Kunde binnen 5 Werktagen nach Eingang der Ware oder Entdeckung dem Anbieter zu melden. Wird die Mängelrüge durch den Kunden nicht fristgerecht erhoben, verliert er seinen Gewährleistungsanspruch sowie einen allfälligen Anspruch auf Ersatz von Mängelfolgeschäden. 

14.3 Der Kunde hat dem Anbieter zunächst einen Verbesserungsversuch zu gewähren. Nur wenn die Verbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder – sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt – Wandlung des Vertrages zu verlangen. 

14.4 Der Anbieter weist darauf hin, dass die auf seiner Homepage, im Internet oder auf Prospekten abgebildeten Produkte und Verpackungen von der Lieferung abweichen können. Dem Kunden erwachsen daraus keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, solange das gewünschte Produkt tatsächlich geliefert wird. 

14.5 Für die Lagerung der Ware, die Verlegung durch Dritte und die Pflege übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Auf die Verlege- und Pflegeanleitungen wird verwiesen. 

 

§ 15 Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand 

15.1 Erfüllungsort ist 5421 Adnet. 

15.2 Mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften wird für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausnahmslos das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. 

15.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. 

 

§ 16 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung nach dem hypothetischen Parteiwillen und dem wirtschaftlichen Interesse möglichst nahekommt. 

 

§ 17 Schriftlichkeitsgebot und Adressänderung 

17.1 Es gilt Schriftlichkeit. Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Das Gebot der Schriftlichkeit gilt auch für ein Abgehen von diesem Grundsatz. 

17.2 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art auf Grund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem Anbieter bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

 

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